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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Gruppe Spöck e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen

Gültig für die Lehrgangs- / Kurs- & Seminarangebote der DLRG OG Spöck e.V.

Download der Teilnahmebedingungen unter  


1. Anmeldeverfahren

Anmeldungen zu Lehrgängen bzw. Kursen sind nur online mittels Anmeldeformular möglich. Anmeldungen über das Onlineverfahren werden nur wirksam, wenn seitens der DLRG OG Spöck e.V. eine positive Zusage zur Veranstaltung erfolgt und nachfolgend der Teilnehmerbeitrag entrichtet wurde. Anmeldungen können nur bearbeitet werden, wenn die Formulare vollständig ausgefüllt werden. Die Anmeldung stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Vertragsschließender ist der Teilnehmer, bei Minderjährigen ein Erziehungsberechtigter. Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmers durch einen Dritten, so ist der anmeldende dritte Vertragsschließender. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet! Mit der Anmeldung erklärt der Anmeldende sein Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen.

 

2. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an einem Lehrgang oder einem Kurs ist grundsätzlich an die Erfüllung der Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise darüber sind zu Beginn der Veranstaltung im Original mitzubringen. Beispielsweise den Nachweis über die erfolgreiche Durchführung eines Erste-Hilfe-Kurses.

Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Veranstaltungsbeginn nicht im Original vorgelegt werden können, kann der Veranstalter die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraussetzung (zum Beispiel den Nachweis des Erste-Hilfe-Kurses) knüpfen und/oder eine Teilnahme verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

Darüber hinaus ist bei allen Lehrgangsangeboten das Mindestalter des Teilnehmers zu beachten.

 

3. Teilnehmerbeitrag und Zahlungsweise

Nach der positiven Veranstaltungsbestätigung durch die DLRG OG Spöck e.V. ist der Teilnehmerbetrag innerhalb von zwei Wochen zu entrichten. Anderenfalls behält sich die DLRG OG Spöck e.V. die Löschung der Anmeldung vor.

Bei abweichenden Zahlungsmodalitäten werden diese durch die DLRG OG Spöck e.V. bekannt gegeben, bzw. bedürfen vorab der Schriftform. Mit dem Zahlungseingang der Kurs- bzw. Lehrgangsgebühr bei der DLRG OG Spöck e.V. wird die Anmeldung verbindlich.

Die Zahlungsoptionen sind der Kurs- bzw. Lehrgangsauschreibung zu entnehmen.

 

Überweisungen:       

Sie begleichen den Teilnehmerbeitrag auf das Konto der DLRG OG Spöck e.V.
Der Verwendungszweck wird vom Online-Anmelde-System automatisch generiert.

Volksbank Stutensee-Weingarten eG
IBAN: DE63 6639 1200 0025 0041 08
BIC: GENODE61WGA

Sparkasse Karlsruhe
IBAN: DE44 6605 0101 0107 0004 65
BIC: KARSDE66XXX

Barzahlung:Die Rechnung ist Bar während des Übungsabends beim Schatzmeister bzw. einem Vertreter zu entrichten

 

4. Zusage/Absage der Teilnahme

Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Plätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Veranstaltungen auf eine Warteliste gesetzt. Zu Beginn der Veranstaltung erhalten alle Personen auf der Warteliste eine Absage.

 

5. Rücktritt durch den Teilnehmer

Abmeldungen sind grundsätzlich schriftlich vorzunehmen. Bei Stornierung der Anmeldung nach dem jeweiligen Anmeldeschluss werden die vollen Teilnahmegebühren fällig, sofern nicht eine Person der Warteliste nachrücken bzw. der Platz nicht anderweitig vergeben werden.

Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf eine Teilnahme.

 

6. Nichtteilnahme am Anfängerschwimmkurs (Kinder / Erwachsene)

Ist krankheitsbedingt die Teilnahme am Anfängerschwimmkurs nicht möglich, teilen Sie uns dies bitte per EMail mit (ausbildung@spoeck.dlrg.de).

Fehlt ein Teilnehmer mehr als 3-mal in Folge ohne Mitteilung des Anmeldenden, besteht kein Anspruch auf eine weitere Teilnahme am aktuellen Kurs oder in Folgekursen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang ebenfalls, ein Lernerfolg beim Anfängerschwimmkurs stellt sich nur durch regelmäßige Übung ein.

 

7. Kurzfristige Änderungen

Leider kommt es in seltenen Fällen vor, dass Lehrgänge abgesagt, Termine geändert oder verlegt werden müssen bzw. der Veranstaltungsort verlegt wird. Im Falle einer kompletten Absage einer Veranstaltung aufgrund von Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, werden bereits abgebuchte Teilnehmergebühren automatisch in voller Höhe zurückerstattet. Bei Terminoder Ortsänderungen bleibt die Buchung bestehen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Bei Absagen aufgrund von Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), werden bereits bezahlte Gebühren nicht zurückerstattet.

Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.

 

8. Fahrtkostenerstattung

Es besteht kein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung.

 

9. Datennutzung und Bildrechte

Mit der Nutzung des Anmeldeformulars (online) stimme ich der Verarbeitung und Speicherung meiner Daten für verbandsinterne Zwecke zu. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Foto- und Videoaufnahmen, die während Veranstaltungen oder Lehrgängen gemacht werden, dürfen für DLRG-Medien, Zeitungsberichte, etc. und auf der Homepage verwendet werden. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er, bei Minderjährigen ein Erziehungsberechtigter, nicht spätestens bei Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Seite 3 von 3

 

10. Hinweise zum Aufenthalt im Schwimmbad

Bei Kursen, Lehrgänge bzw. Veranstaltungen die im Schwimmbad durchgeführt werden, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass sich die Aufsichtspflicht seitens der DLRG Spöck e.V. ausschließlich auf den Bereich um das Schwimmbecken bezieht. In den Duschen, Umkleiden, Fluren sowie auf dem Hin- und Rückweg zum Schwimmbad können wir aus personellen Gründen keine Aufsicht übernehmen. Mitgebrachte Wertsachen bzw. Wertgegenstände die Sie mit ins Bad bringen, sollten in Spinde eingeschlossen werden. Beschränken Sie ihre Wertsachen auf ein Minimum. Eine Haftung bei Verlust können wir hierfür nicht übernehmen.

Besondere Merkmale für das Hallenbad Spöck:
Die Sammelumkleiden sind nach Jungen und Mädchen getrennt. Da sich in den Sammelumkleiden auch ältere Kinder, Jugendliche, Erwachsene umkleiden, möchten wir alle Eltern bitten, sich ebenfalls an diese Trennung zu halten. Die in den Umkleiden integrierten Einzelumkleiden sind nach dem Umkleiden zu räumen. Bitte Missbrauchen Sie diese Umkleiden nicht als „Kleiderlager“. Deponieren Sie ihre Kleider bitte in der Sammelumkleide in den dafür vorgesehenen Kleiderspinden. Somit wird nachkommenden Personen ebenfalls eine uneingeschränkte Nutzung der Einzelumkleiden ermöglicht.

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